Kanadische Schulbehörden haben grundsätzliche Alternativen aufgezeigt, die — mit wenigen Ausnahmen — in Kanada (Csapo and Goguen, 1980) und in den Vereinigten Staaten im öffentlichen Recht 94-142 (Gartner and Lipsky, 1987) zum Standard wurden:
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“pull-out” resource room Programme für Studenten mit geringer Behinderung
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Sonderschulen oder gesonderte Klassen in allgemeinen Schulen
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individuelle Arten der Integration für Schüler mit mäßigen Formen der der Behinderung.
Obwohl Bildung in den Verantwortungsbereich der Provinzen fällt, ist der Kontext in dem Bildung in den Provinzen rechtsverbindlich operiert einem dramatischen Wandel unterzogen worden, als die Charta der Rechte und Freiheiten in der kanadische Verfassung verankert worden ist. Einige Abschnitte der Charta wirken bedeutsam auf Konzept und Handlung in der Bildung von Schülern mit geistigen und körperlichen Einschränkungen (McKay, 1984; Vickers and Endicott, 1985). Es wurde vorgeschlagen, folgende Verfahren als die Aspekte des Schulrechtes mit außerordentlichen Herausforderungen bezüglich der Charta, zu sehen: - Die Beurteilung und Einstufung von Schülern; - die Lernortoption (placement); - das Ermessen Schüler von regulären Klassenräumen auszuschließen; - und die Grundidee der getrennten Ausbildung von Schülern (Robertson, 1987).
Die Charta schaffte ein neues Weltbild, in dem die übergeordneten Prinzipien der Freiheit, der Befreiung von Diskriminierung und der Vereinigungsfreiheit robuste Kenngrößen setzten, innerhalb derer Bildungssysteme operieren müssen. Da das Recht auf Gleichstellung in der Charta erst ab 1985 in Kraft getreten ist, ist die Umsetzung der Gleichheitsrechte in vielen Gegenden noch im Prozess der Entwicklung. Nach Auffassung von einigen sind Programme der getrennten Ausbildung dennoch ein lohnendes Ziel von Rechtsstreitigkeiten mit Bezug zur Charta (Donahue, 1988; MacKay, 1987a). In jedem Fall ist ein wachsendes Bewusstsein und eine erhöhte Sensibilität bezüglich der Frage der schulischen Integration von Schülern mit Behinderungen zu beobachten.